Reuters

Facebook erzielt in Streit über Pseudonymen Sieg vor Gericht

03.03.2016
um 17:46 Uhr

Berlin (Reuters) - Im Streit über die Verwendung von Pseudonymen auf Facebook hat der US-Konzern einen juristischen Sieg in Deutschland errungen.

Das Verwaltungsgericht Hamburg gab nach eigenen Angaben einem Eilantrag statt, wonach eine Anordnung des Datenschutzbeauftragten der Hansestadt bis auf weiteres nicht vollzogen werden darf. "Damit bleibt es zunächst dabei, dass Facebook die Führung des Facebook-Kontos unter Nutzung des wahren Namens verlangen darf", teilte das Gericht am Donnerstag mit. (Aktenzeichen 15 E 4482/15)

Hintergrund des Streits ist die Sperrung eines Facebook-Kontos, deren Nutzerin ein Pseudonym benutzte. Der Datenschutzbeauftragte verpflichtete nach ihrer Beschwerde dagegen die irische Facebook-Tochter dazu, erfundene Namen zuzulassen. Diese wehrte sich gegen die Anordnung und war nun erfolgreich. Der Datenschutzbeauftragte hatte sich unter anderem auf das deutsche Telemediengesetz berufen. Darin wird Nutzern das Recht eingeräumt, nicht ihre echten Namen verwenden zu müssen.

Nach Ansicht der Hamburger Richter kommen deutsche Gesetze bei Facebook Ireland nicht zum Tragen. Stattdessen sei das Recht des EU-Staates anzuwenden, "mit dem die streitige Datenverarbeitung am engsten verbunden" sei, teilten sie mit. Die Facebook-Tochter in Dublin ist für das Geschäft des Konzerns außerhalb der USA zuständig. Die deutsche Tochter ist laut Verwaltungsgericht dagegen vor allem im Bereich der Werbung tätig.

Facebook und Behörden in Europa streiten sich immer wieder über den Datenschutz. So gab das Bundeskartellamt am Mittwoch bekannt, gegen den kalifornischen Konzern zu ermitteln. Demnach besteht der Anfangsverdacht, dass die Facebook-Nutzungsbedingungen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Das Unternehmen wies den Verdacht zurück.

Meta Platforms Inc.

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