Reuters

"Gefällt mir"-Button von Facebook gefällt Gericht nicht

09.03.2016
um 16:51 Uhr

München (Reuters) - Der "Gefällt mir"-Button von Facebook verstößt einem Gerichtsurteil zufolge gegen Datenschutzbestimmungen in Deutschland.

Das Landgericht Düsseldorf urteilte am Mittwoch, dass Unternehmen den Besucher ihrer Internetseiten über die Weitergabe von Daten an Facebook informieren müssen. Denn ohne ausdrückliche Einwilligung des Nutzers seien schon beim bloßen Seitenaufruf Daten an Facebook übertragen worden, mit denen der Nutzer identifiziert werden könne. Damit gab das Gericht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weitgehend recht, die gegen den Modekonzern Peek & Cloppenburg wegen des Webauftritts seines Online-Händlers Fashion ID geklagt hatte. Mit der Integration des "Gefällt mir"-Buttons auf der Webseite habe das Unternehmen Datenschutzvorschriften verletzt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (AZ 12 O 151/15)

"Der Praxis von Facebook, Daten ohne Wissen und Einwilligung der Nutzer abzugreifen, wird nun ein Riegel vorgeschoben", begrüßte die Verbraucherzentrale das Urteil. Für Unternehmen, die nicht auf die Verknüpfung mit Facebook verzichten wollten, gebe es eigentlich nur zwei Möglichkeiten, erklärte IT- und Wettbewerbsrechtsexperte Sebastian Meyer von der Anwaltskanzlei Brandi, der die Verbraucherzentrale in dem Verfahren vertrat. "Entweder wird eine technische Barriere zwischengeschaltet, die eine Verbindung zu Facebook erst bei der Nutzung der Schaltfläche 'Gefällt mir' aufbaut. Oder jeder Nutzer wird mittels eines Banners vorab informiert und muss der Weitergabe der Daten an Facebook zustimmen – ähnlich wie bei der Nutzung von Cookies." Unternehmen wollten dies ihren Kunden und Interessenten aber wohl kaum zumuten, sagte Meyer.

Fashion ID hat seine Seite bereits geändert. Der Nutzer muss Social-Media-Dienste wie den "Gefällt mir"-Button explizit aktivieren und stimmt damit zu, dass Daten an Facebook & Co übertragen werden. Facebook war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

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