Frankfurt (Reuters) - Die Commerzbank sieht sich von der "Cum-Cum"-Affäre um Steuertricks mit Dividendenpapieren trotz der geänderten Haltung des Bundesfinanzministeriums nicht betroffen.
"Dementsprechend sind keine Rückstellungen für finanzielle Belastungen aus der nachträglich infrage gestellten Anrechnung von Kapitalertragsteuern gebildet worden", heißt es im Halbjahres-Bericht der Bank, der am Mittwoch veröffentlicht wurde. Nach dem Schreiben des Ministeriums drohen Banken Steuer-Nachforderungen, wenn Steuervermeidung der Anlass für die Geschäfte war und kein anderer vernünftiger Grund dafür vorlag.
Nach Ansicht der Commerzbank ist das bei ihren "Cum-Cum"-Geschäften nicht der Fall, "so dass mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit nicht von einem Gestaltungsmissbrauch auszugehen ist". Es sei aber nicht auszuschließen, dass die Finanzämter oder Finanzgerichte das am Ende anders sähen.
Der Sinneswandel im Finanzministerium hatte Mitte Juli die Branche aufgeschreckt. Das Ministerium hält "Cum-Cum"-Geschäfte - anders als noch im November 2016 - nun in den meisten Fällen für rechtswidrig. Damit würden zumindest Strafzinsen für die Jahre 2013 bis 2015 fällig. Die Finanzaufsicht BaFin prüft, ob das einzelne Banken ins Wanken bringen könnte.
Die "Cum-Cum"-Transaktionen galten bislang - anders als "Cum-Ex" - meist als legales Steuerschlupfloch. Dabei reichten ausländische Anleger ihre Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an deutsche Banken oder Fonds weiter, die anders als sie keine Kapitalertragsteuer auf die Dividende zahlen mussten. Nach dem Stichtag bekamen sie die Papiere zurück, als "Belohnung" erhielten die Inländer einen Teil der Dividende. Seit 2016 ist dieses Steuerschlupfloch geschlossen.