Reuters

Behörde verbietet CTS Exklusiv-Vereinbarungen mit Veranstaltern

04.12.2017
um 14:46 Uhr

Düsseldorf (Reuters) - Der Bundeskartellamt hat den Ticketvermarkter CTS Eventim erneut in seine Schranken verwiesen.

Nach dem Übernahmeverbot der Konzertagentur Four Artists untersagte die Behörde dem Unternehmen nun Exlusivvereinbarungen mit Vorverkaufsstellen und Veranstaltern von Live-Konzerten und Festivals, wie das Bonner Amt am Montag mitteilte.

"CTS Eventim ist als Anbieter des mit Abstand größten Ticketsystems in Deutschland marktbeherrschend", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Daher unterliege das Unternehmen kartellrechtlich besonderen Pflichten. "Soweit CTS Eventim seine Vertragspartner verpflichtet, Tickets ausschließlich über das Ticketsystem von CTS zu vermitteln, nutzt das Unternehmen seine Marktmacht zulasten des Wettbewerbers aus", so Mundt. Durch das Verbot der Exklusivvereinbarungen würden nun bedeutende Ticketkontingente für den Vertrieb durch konkurrierende Ticketsysteme geöffnet. Die Wettbewerbshüter waren seit 2015 dem Verdacht des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung nachgegangen.

Im November hatte die Behörde der Übernahme der Konzertagentur Four Artists durch den Ticketvermarkter CTS einen Riegel vorgeschoben. Mit dem Zukauf "würde das Unternehmen Kontrolle über weitere, relevante Ticketkontingente erhalten und seine Marktposition weiter ausbauen", hatte Mundt die Entscheidung begründet.

CTS Eventim AG & Co. KGaA

WKN 547030 ISIN DE0005470306