Reuters

Barclays-Chef muss Strafe wegen "Whistleblower"-Affäre zahlen

11.05.2018
um 16:31 Uhr

Frankfurt (Reuters) - Barclays-Chef Jes Staley kommt in der "Whistleblower"-Affäre mit einer Strafe davon.

Die britischen Aufsichtsbehörden verhängten am Freitag eine Geldbuße von 642.000 Pfund (728.000 Euro), weil Staley mit Hilfe von Ermittlern versuchte, den Urheber mehrerer Beschwerdebriefe zu identifizieren. Es war das erste Mal, dass die britischen Aufsichtsbehörden die neue Gesetzeslage nutzen, um einen amtierenden Chef einer Großbank zu sanktionieren. Die Behörden kritisierten den 61-Jährigen Amerikaner scharf, doch letztlich kam Staley glimpflich davon.

Die Aufseher verzichteten auf die Absetzung des Barclays-Chefs. Zudem wurde die Buße um 30 Prozent gesenkt, weil er sich früh zu einem Vergleich bereit erklärt hatte. Die Untersuchung der US-Behörden dauert an.

Die Financial Conduct Authority (FCA) erklärte zwar, Staleys Handeln habe nicht den Ansprüchen an einen Chef eines regulierten Unternehmens entsprochen. Allerdings verzichteten die FCA und die Prudential Regulation Authority der Bank of England darauf, ihm die Eignung abzusprechen. "Ich habe wiederholt eingeräumt, dass meine persönliche Verwicklung in diesem Fall unangemessen war und habe mich für die von mir gemachten Fehler entschuldigt", sagte Staley. Barclays hatte den Konzernchef bereits 2017 abgemahnt und sein Gehalt für 2016 um eine halbe Million Pfund gekürzt, weil er sich zweimal in die Suche nach dem unbekannten Urheber der Beschwerdebriefe einschaltete.

Barclays hatte viel Energie darauf verwendet, den Autor zu identifizieren. In den Briefen ging es um "Vorwürfe persönlicher Natur" gegen einen hochrangigen Mitarbeiter. Staleys Büro schickte eine Kopie des ersten Beschwerdebriefs an einen Barclays-Mitarbeiter in den USA, der seine "Kontakte" nutzte. Diese teilten der Bank mit, wann und wo das Porto für den ersten Brief gekauft wurde, erklärten die Aufseher in ihrem Bericht. Die Sicherheitsabteilung versuchte dann erfolglos, Videoaufzeichnungen des Briefmarken-Käufers zu erhalten.

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