Reuters

Erben haben Zugang zu Facebook-Konto

12.07.2018
um 11:21 Uhr

Karlsruhe (Reuters) - Erben dürfen auf das Facebook-Konto des Verstorbenen zugreifen.

Dieses Grundsatzurteil verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Das digitale Konto in einem sozialen Netzwerk gehe genauso auf die Erben über wie Briefe, entschied der BGH in letzter Instanz.

Damit gewann eine Mutter den Prozess gegen Facebook. Ihre 15-jährige Tochter war unter ungeklärten Umständen von einer U-Bahn erfasst worden und ums Leben gekommen. Die Mutter wollte über das Facebook-Konto ihrer Tochter Klarheit gewinnen, ob sie möglicherweise Suizidabsichten hatte. Facebook sperrte jedoch das Konto der Verstorbenen. (AZ: III ZR 183/17)

Meta Platforms Inc.

WKN A1JWVX ISIN US30303M1027