- von Holger Hansen
Berlin (Reuters) - Mit ihrem Gesetzentwurf zur stärkeren Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die Arbeitgeber gegen sich aufgebracht.
Als "praxisfremd, hochbürokratisch und in der Sache unsinnig" verurteilte Arbeitgeber-Präsident Ingo Kramer das 33 Seiten umfassende Papier, das Nahles am Montag an das Kanzleramt leitete. Der Einsatz eines Leiharbeiters in einem Betrieb soll auf 18 Monate begrenzt werden. Nach neun Monaten werden sie beim Entgelt mit Stammbelegschaften gleichgestellt. Diese Eckpunkte wurden bereits bei den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD vor zwei Jahren vereinbart. Die Details aber sind umstritten.
In dem Reuters vorliegenden Entwurf unterstreicht das Ministerium, dass Zeitarbeit und Werkverträge "wichtige Instrumente in einer arbeitsteiligen Wirtschaft" seien. Zeitarbeit spielt eine große Rolle. Im Jahresdurchschnitt 2014 waren 856.000 Arbeitnehmer als Leiharbeiter beschäftigt - 2,5 Prozent aller Beschäftigten. Während bei der Zeitarbeit Arbeitskräfte verliehen werden, wird bei einem Werkvertrag eine Arbeitsleistung unabhängig von einer bestimmten Person eingekauft. Viele Firmen machen davon Gebrauch, um Dienstleistungen einzukaufen. Große Zeitarbeitsfirmen wie Adecco hatten jüngst die Gesetzesüberlegungen in Deutschland bereits dafür verantwortlich gemacht, dass ihre Bilanzen schlechter ausfielen.
ARBEITGEBER LAUFEN STURM
Das Arbeitsministerium ist darauf eingestellt, dass sich in der Koalition vor allem der Wirtschaftsflügel der Union mit Kritik zu Wort meldet. Der Gesetzentwurf ist noch im ersten Stadium der sogenannten Frühkoordinierung. Nun ist erst einmal das Kanzleramt am Zuge. Die Arbeitsministerium hat sich einen Kniff zurechtgelegt, der darauf abzielt, sich den Rückhalt von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zu verschaffen. Diese hat verschiedentlich betont, dass die Tarifpartnerschaft von Gewerkschaften und Arbeitgebern gestärkt werden müsse.
In diese Richtung zielt - nach Lesart des Ministeriums - auch der Gesetzentwurf. Die Arbeitgeber indes kommen zum gegenteiligen Schluss. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Tarifpartner auch eine längere Verleihdauer über 18 Monate hinaus vereinbaren können. Voraussetzung ist allerdings, dass in den Unternehmen ein Tarifvertrag gilt. Das Arbeitsministerium erhofft sich davon, dass sich mehr Betriebe wieder den Flächentarifverträgen anschließen. Nur dadurch erhielten sie Spielraum, über mehr Flexibilität zu verhandeln. Auch bei der Entgeltgleichheit erhalten sie Handlungsfreiheit, diese durch Zuschläge erst nach zwölf statt neun Monaten zu gewährleisten.
Das Ministerium sieht darin eine Stärkung der Partnerschaft von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Die Arbeitgeber dagegen sprechen von einem unzulässigen und nicht praktikablen Eingriff in die Tarifautonomie. Ihre Kritik richtet sich vor allem gegen acht gesetzlich festgelegte Kriterien, anhand derer festgestellt werden soll, ob es sich bei Werkverträgen in Wahrheit nicht doch um Arbeitsverträge handelt. Arbeitgeber-Präsident Kramer sprach von einem "Angriff auf die moderne, arbeitsteilige Wirtschaft".
Nach Einschätzung des Arbeitsministeriums werden Werkverträge vielfach missbraucht, um illegale Leiharbeit oder Scheinselbstständigkeit zu verdecken. Zahlen dazu gibt es nicht. Der Gesetzentwurf soll noch vor Weihnachten zwischen den Ministerien abgestimmt sein und das Kabinett passieren. Der Bundestag soll das Gesetz vor der Sommerpause 2016 beschließen.