Reuters

Haager Gericht lässt Klage gegen Shell wegen Öllecks in Nigeria zu

18.12.2015
um 14:11 Uhr

Den Haag (Reuters) - Ein niederländisches Berufungsgericht hat Schadenersatzklagen gegen den Ölkonzern Royal Dutch Shell wegen Umweltverschmutzungen durch Erdöllecks bei seiner nigerianischen Tochter zugelassen.

Dies könnte zahlreiche Verfahren gegen das Unternehmen in den Niederlanden möglich machen. Das Gericht in Den Haag ordnete zudem die Herausgabe von Akten an, die Informationen zu den Öllecks, zu deren Ursachen und zur Verantwortung führender Manager enthalten.

Eine niedrigere Instanz hatte 2013 geurteilt, dass die Shell-Mutter nicht für Öllecks ihrer nigerianischen Tochtergesellschaft Shell Petroleum Development Company of Nigeria zur Verantwortung gezogen werden könne. Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist eine Klage von vier nigerianischen Bauern und der Umweltgruppe Friends of the Earth 2008 in den Niederlanden, wo der multinationale Konzern seinen Sitz hat. Das Verfahren wird nun im kommenden Jahr fortgesetzt.

Shell hatte Sabotage als Grund für die Öllecks angegeben. Nach nigerianischem Recht wäre das Unternehmen damit nicht schadenersatzpflichtig. Das Gericht in Den Haag erklärte nun, es sei zu früh, Sabotage als Grund für die Lecks anzunehmen.

Im Januar hatte sich Shell in einem anderen Fall mit einer Kommune im Niger-Delta außergerichtlich auf die Zahlung von umgerechnet fast 76 Millionen Euro geeinigt. In dem Streit ging es um Schadenersatz für zwei Öllecks im Jahr 2008.

Shell PLC

WKN A0D94M ISIN GB00B03MLX29