Reuters

Prozess um Impfschäden gegen BioNTech verschoben

12.06.2023
um 12:47 Uhr

Hamburg (Reuters) - Die Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg über eine Schadenersatzklage gegen das Biotechunternehmen BionTech wegen eines mutmaßlichen Corona-Impfschadens ist verschoben worden.

Grund dafür sei ein Befangenheitsantrag der Klägerseite gegen den Vorsitzenden Richter, der am Freitagnachmittag eingereicht worden sei, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Eigentlich war der Auftakt des ersten Zivilprozesses gegen das Mainzer Unternehmen für Montag geplant. Doch die Klägerseite strebt nach eigenen Angaben und laut Gericht eine Verhandlung vor der Kammer mit voller Besetzung an statt wie zunächst vorgesehen vor einem Einzelrichter. Die Entscheidung über den Befangenheitsantrag werde in den nächsten Tagen fallen, sagte der Sprecher des Landgerichts. Danach könne die Frage der Zuständigkeit von neuem geprüft werden.

Die Klägerin fordert nach Angaben des Landgerichts wegen eines mutmaßlichen Impfschadens ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro. Sie leidet nach eigenem Bekunden seit ihrer Covid-19-Impfung unter anderem an Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten sowie Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen. Sie hatte nach Angaben ihres Anwalts, Tobias Ulbrich von der Kanzlei Rogert & Ulbrich, keine Vorerkrankungen. Biontech weist die Vorwürfe zurück. "Wir haben die von der Klägerin dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf der Grundlage aller zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Klage unbegründet ist."

Ulbrich sagte, zu klären sei aus seiner Sicht nicht nur die Frage des Einzelrichters, sondern auch die Frage der funktionellen Zuständigkeit. Es gebe beim Landgericht Hamburg drei Kammern, die sich mit Heilbehandlungssachen auseinandersetzten. Die Kammer, die in dem Fall zu befinden gehabt hätte, sei aber für allgemeine Zivilfragen zuständig und habe nicht die nötige Expertise. Das Gericht erklärte dagegen, es handele sich in dem Fall nicht um eine Heilbehandlungssache, da Biontech nicht als Behandler auftritt. Für Klagen gegen Arzneimittelhersteller gebe es keine Spezialkammer, das Gericht könne die Sache daher nur als allgemeine Zivilsache behandeln.

Ulbrichs Kanzlei hat bisher nach eigenen Angaben in 250 Fällen Klagen vor Gericht eingereicht. Die Kanzlei Cäsar-Preller, die zusammen mit Rogert & Ulbrich den Großteil der Kläger in diesem Themenkomplex vertritt, zählt aktuell 100 Klagefälle. In Deutschland sind Hersteller von Medikamenten oder Impfstoffen laut Gesetz nur dann für Nebenwirkungen schadenersatzpflichtig, wenn wissenschaftlich belegt wird, dass die entsprechenden Produkte im Vergleich zu ihrem Nutzen einen unverhältnismäßig großen Schaden verursachen oder wenn die Angaben auf dem Etikett falsch sind.

(Bericht von Nette Nöstlinger und Patricia Weiß, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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