Reuters

Urteil - KLM-Werbung mit "Fly Responsibly" irreführende Werbung

20.03.2024
um 12:37 Uhr

Amsterdam/Brüssel (Reuters) - Die niederländische Fluggesellschaft KLM hat die Verbraucher mit dem Werbeslogan "Fly Responsibly" nach einem Gerichtsurteil in die Irre geführt.

Das Gericht gab damit am Mittwoch einer Klage von Klimaschutzaktivisten statt, die der Airline Greenwashing, also unberechtigte Behauptungen zu Umweltfreundlichkeit, vorwarfen. "Eine Reihe von Werbungen, die KLM in der Vergangenheit gemacht hat, war irreführend und daher illegal", erklärte das Gericht. Die klageführende Umweltgruppe "Fossil Free" verwies auf die Treibhausgasemissionen des Flugverkehrs, die eine solche Aussage nicht rechtfertigten. "Unternehmen dürfen nicht behaupten, dass sie den gefährlichen Klimawandel bekämpfen, wenn sie in Wirklichkeit die Krise anheizen", begrüßte Aktivisitin Hiske Arts das Urteil.

Der Chef des KLM-Dachkonzerns Air France-KLM, Ben Smith, bezeichnete die Entscheidung bei einer Pressekonferenz in Brüssel als Unannehmlichkeit. "Wir betreiben kein Greenwashing", sagte er und verwies auf die Schritte zum Abbau von CO2-Emissionen des Flugverkehrs, etwa durch verbrauchsärmere Flugzeuge und den Einsatz von nachhaltigen Kraftstoffen.

Das Gericht verhängte gegen KLM keine Strafe. Die Airline muss auch die Werbung nicht nachträglich ändern. Sie soll in Zukunft nur "ehrlich und konkret" mit Aussagen zur Umweltfreundlichkeit umgehen.

(Bericht von Toby Sterling, Joanna Plucinska; geschrieben von Ilona Wissenbach, redigiert von Myria Mildenberger. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktionsleitung unter frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com)

Air France-KLM S.A.

WKN 855111 ISIN FR0000031122