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EQS-Adhoc: GSW Immobilien AG: Delisting der GSW-Aktien beabsichtigt, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot durch Hauptaktionärin angekündigt, Unterstützung des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch GSW (deutsch)

26.09.2022
um 18:43 Uhr

GSW Immobilien AG: Delisting der GSW-Aktien beabsichtigt, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot durch Hauptaktionärin angekündigt, Unterstützung des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch GSW

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EQS-Ad-hoc: GSW Immobilien AG / Schlagwort(e): Delisting
GSW Immobilien AG: Delisting der GSW-Aktien beabsichtigt, öffentliches
Delisting-Erwerbsangebot durch Hauptaktionärin angekündigt, Unterstützung
des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch GSW

26.09.2022 / 18:42 CET/CEST
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GSW Immobilien AG: Delisting der GSW-Aktien beabsichtigt, öffentliches
Delisting-Erwerbsangebot durch Hauptaktionärin angekündigt, Unterstützung
des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch GSW

Berlin, Deutschland, 26. September 2022 - Der Vorstand der GSW Immobilien AG
(die "Gesellschaft") (ISIN DE000GSW1111 / WKN GSW111) hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, in Abstimmung mit der Deutsche
Wohnen SE ("Deutsche Wohnen"), die ca. 94,02 % der Aktien der Gesellschaft
("GSW-Aktien") hält, ein Delisting der GSW-Aktien durchzuführen und hierzu
zu gegebener Zeit nach Veröffentlichung eines öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebots durch die Deutsche Wohnen einen Antrag auf
Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten
Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Zu diesem Zweck hat die
GSW heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats mit Deutsche Wohnen eine
Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. Im Rahmen der Delisting-Vereinbarung
hat sich Deutsche Wohnen verpflichtet, den Aktionären der GSW anzubieten,
ihre Aktien gegen eine Barzahlung zum gesetzlichen Mindestpreis zu erwerben.
Der Angebotspreis wird infolge einer Unternehmensbewertung durch die Ebner
Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart ("Ebner Stolz"), die als
neutrale Gutachterin von der Bieterin beauftragt ist, eine Bewertung des
Unternehmenswertes der Gesellschaft gemäß § 5 Abs. 4 WpÜG-Angebotsverordnung
(die "Unternehmensbewertung") durchzuführen, ermittelt.

Vorstand und Aufsichtsrat sind bei einer Abwägung der Gesamtumstände der
Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung im Interesse des
Unternehmens liegt. Dies beruht darauf, dass seit dem vollzogenen
Zusammenschluss der Deutsche Wohnen mit der Vonovia SE ("Vonovia") im
Oktober 2021 für die GSW als Teilkonzern des Vonovia Konzerns der
öffentliche Aktienmarkt als Finanzierungsoption noch weiter an Bedeutung
verloren hat. Zudem hat sich der Streubesitz an Aktien der GSW infolge des
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der Vonovia an die Aktionäre der
Gesellschaft vom 21. September 2021 auf ca. 0,087 % weiter reduziert und es
findet kein nennenswerter Handel in der Aktie mehr statt. Vor diesem
Hintergrund hat sich die Gesellschaft verpflichtet - vorbehaltlich einer
genauen Prüfung der Angebotsunterlage und im Rahmen der gesetzlichen
Pflichten - das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen. Vorstand und
Aufsichtsrat werden zum Delisting-Erwerbsangebot der Deutsche Wohnen eine
begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.

Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die
Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Der Vorstand
rechnet damit, dass der Widerruf gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung
der Frankfurter Wertpapierbörse drei Börsentage nach der Veröffentlichung
des Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der Frankfurter
Wertpapierbörse erfolgen soll, wirksam werden wird. Nach Wirksamwerden des
Widerrufs werden die GSW-Aktien nicht mehr an einem inländischen regulierten
Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein
und gehandelt werden.

Kontakt:

Investor Relations
Mecklenburgische Straße 57
14197 Berlin
Telefon +49 30 897 86-5413
Telefax +49 30 897 86-5419
ir@gsw.ag

Haftungsausschluss

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von
Wertpapieren der GSW Immobilien AG ("GSW") dar. Die endgültigen Bedingungen
und weitere das öffentliche Aktienrückkaufangebot betreffende Bestimmungen
werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. Investoren und Inhabern
von Wertpapieren der GSW wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage
sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen
Aktienrückkaufangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese
bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des
deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG), dem Börsengesetz (BörsG), und bestimmter, auf grenzüberschreitende
Angebote mit beschränktem Kreis von Aktionären, die ihren Wohnort, Sitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika haben,
anwendbarer Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von
Amerika durchgeführt. Das Angebot soll nicht nach den rechtlichen Vorgaben
anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der
Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden.
Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder
Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von
Wertpapieren der GSW können nicht darauf vertrauen, durch die
Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der
Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit
anwendbar) geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage
beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen
Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen soll weder mittelbar
noch unmittelbar ein Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet
werden, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht
darstellen würde.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können GSW oder für sie tätige Broker
außerhalb des öffentlichen Aktienrückkaufangebots vor, während oder nach
Ablauf der Annahmefrist des Angebots unmittelbar oder mittelbar Aktien der
GSW erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in
gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder
Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der GSW gewähren. Diese
Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse in
ausgehandelten Transaktionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe
werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden",
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ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen
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Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen
Planungen, Schätzungen und Prognosen, die GSW nach bestem Wissen vorgenommen
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meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich
der GSW liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen
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können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. GSW
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hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen,
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