ROUNDUP: Zweiter Anlauf für EU-Asylreform - Kabinett beschließt Entwurf
BERLIN (dpa-AFX) - Damit die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland nächstes Jahr umgesetzt werden kann, hat die Bundesregierung zwei dafür notwendige Gesetzesänderungen beschlossen. GEAS sei "der Schlüssel, um Migration insgesamt zu steuern und zu ordnen, humanitäre Standards für Geflüchtete zu schützen und die irreguläre Migration zu begrenzen", heißt es in dem Entwurf, den das Kabinett verabschiedet hat. Deutschland werde "von der ausgewogenen Balance aus Verantwortung und Solidarität" deutlich profitieren.
Meldepflicht für Asylbewerber
Neben der Umsetzung der europäischen Vorgaben enthielten die nun beschlossenen Gesetzentwürfe "weitere Regeln, die eine restriktivere Gestaltung des Asylverfahrens ermöglichen", teilt das Bundesinnenministerium mit. Behörden sollten künftig verstärkte Möglichkeiten für klare Aufenthalts- und Meldepflichten bekommen, um die Anwesenheit von Asylbewerbern zu gewährleisten. Dadurch soll die Anzahl der Abschiebungen und der Rücküberstellungen von Asylbewerbern an andere, für ihre Verfahren zuständige europäische Staaten erhöht werden.
Überprüfungen an den EU-Außengrenzen
Die von den EU-Staaten im Frühjahr 2024 beschlossene GEAS-Reform gibt den Mitgliedstaaten für die Umsetzung eine Frist bis Juni 2026 - bis dahin gelten europaweit die bisherigen Regeln. Die Reform sieht unter anderem eine Verpflichtung zur Identitätskontrolle bei Ankommenden vor. Asylbewerber mit einer EU-weiten Schutzquote von unter 20 Prozent sollen ihr Verfahren an der EU-Außengrenze durchlaufen und gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben werden.
Kritik kam von Pro Asyl. Die Organisation lehnt unter anderem eine Ausweitung der Asylverfahren an deutschen Flughäfen ab. Zuletzt waren vor allem aus Griechenland viele Menschen per Flugzeug eingereist, die in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt wurden und in Deutschland erneut einen Asylantrag stellten. "Das Flughafenverfahren ist auf jeden Fall nicht die richtige Antwort auf dieses Phänomen", heißt es von der Flüchtlingsrechteorganisation.
Integrationsbeauftragte verteidigt geplante Änderungen
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Natalie Pawlik (SPD), sagt, sie habe sich in den vergangenen Wochen dafür eingesetzt, dass bei der Umsetzung der GEAS-Reform in nationales Recht "an vielen Stellen die Rechte von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten - darunter Familien, Kinder und unbegleitete Minderjährige" - gewahrt würden.
Zu der Reform hatte es bereits im November einen Kabinettsbeschluss gegeben - wenige Stunden bevor die Ampel-Koalition zerbrach. Da sich dann keine Mehrheit mehr im Bundestag für den Gesetzentwurf fand, muss das Vorhaben jetzt noch einmal neu aufs Gleis gesetzt werden.
Linke will Protestaktionen organisieren
Die Linksfraktion kündigte Widerstand gegen die Gesetzesänderungen an, die noch vom Bundestag verabschiedet werden müssen. "Als Linke werden wir dagegen entschieden protestieren, sowohl im Parlament als auch auf der Straße", sagt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Clara Bünger.
Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelungen würden zur rechtswidrigen Inhaftierung Schutz suchender Menschen führen. "Auch Kinder sollen eingesperrt werden, wenn es ihrem eigenen Schutz dient, wie es die Bundesregierung formuliert", sagt Bünger und kommentiert: "Zynischer geht es nicht." Besonders problematisch seien "die Einrichtung von neuen teilweise geschlossenen Lagern, in denen Dublin-Fälle und Menschen mit Schutzstatus in einem anderen EU-Land festgesetzt werden sollen"./abc/DP/jha