München (Reuters) - Der Münchner Agrarhändler BayWa ist im Streit um eine Buße wegen Preisabsprachen mit seiner Klage gegen das Kartellamt vor Gericht abgeblitzt.
Das Landgericht Bonn habe am Mittwoch die Amtshaftungsklage abgewiesen, teilte das Bundeskartellamt mit. Die BayWa fühlte sich in dem Kartellverfahren von der Bonner Behörde unfair behandelt und forderte 73 Millionen Euro Schadenersatz von ihr. BayWa-Vorstandschef Josef Lutz warf dem Kartellamt vor, drei Konkurrenten bevorzugt zu haben. Sie seien vorab über anonyme Hinweise auf Kartellverstöße hingewiesen worden und hätten damit - anders als die BayWa - die Möglichkeit gehabt, als Kronzeugen auszusagen und damit im Kartellverfahren straffrei auszugehen.
Der Konzern kündigte an, Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen. Die Rechtsfrage müsse letztinstanzlich geklärt werden.
Das Bundeskartellamt hatte wegen langjähriger Absprachen über Preislisten für Unkrautvernichter im Januar Bußgelder über 157 Millionen Euro gegen acht Agrar-Großhändler verhängt, die meisten davon aus der Raiffeisen-Gruppe. Knapp 69 Millionen muss allein die BayWa zahlen. Der Chef der Behörde, Andreas Mundt, fühlt sich durch das Gericht bestätigt: "Der Vorwurf der BayWa ist unzutreffend und weit hergeholt." Schließlich habe das Unternehmen zuvor die Beteiligung an den Absprachen eingeräumt und einem Vergleich zugestimmt.
Die BayWa sei von dem anonymen Hinweisgeber als treibende Kraft des Kartells dargestellt und als einziges Unternehmen namentlich genannt worden, erklärte Mundt. "Insofern war es ermittlungstaktisch fernliegend, ausgerechnet die BayWa als mögliche Haupttäterin über den Hinweis zu informieren." Auch sie hätte schließlich jederzeit die Möglichkeit gehabt, als Kronzeuge aufzutreten. Das Kartellamt hatte dem Großhändler Beiselen aus Ulm die Geldbuße erlassen, nachdem er über das Preiskartell ausgepackt hatte.