Reuters

Comdirect legt nach BGH-Urteil Gebührenerhöhung auf Eis

03.05.2021
um 12:42 Uhr

Frankfurt (Reuters) - Die Commerzbank-Direktbanktochter Comdirect zieht Konsequenzen aus dem AGB-Urteil des Bundesgerichtshofs und verzichtet auf eine Gebührenerhöhung bei Girokonten.

Eine eigentlich für den 1. Mai geplante Änderung des Preismodells werde nun vorerst doch nicht umgesetzt, sagte ein Commerzbank-Sprecher am Montag. Die Girokonto-Verbindung solle bis auf weiteres unter den bisherigen Bedingungen weitergeführt werden. Comdirect-Kunden seien am Freitag informiert worden. Das hatte auch der Newsletter "Finanz-Szene" berichtet.

Die Commerzbank selbst plant bislang für den 1. Juli eine Preisänderung bei ihren Girokonten. Ob sie ebenfalls davon abrückt, steht noch nicht fest. Man werde die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesgerichtsghofs (BGH) abwarten, die in den kommenden Wochen erwartet wird, sagte der Sprecher.

Für Commerzbank-Chef Manfred Knof ist die Neubepreisung von Konten einer der Kernpunkte seiner neuen Strategie. Banken sind generell verstärkt auf der Suche nach weiteren Ertragsquellen, da ihre Zinseinnahmen seit Jahren wegen der niedrigen Zinsen im Euro-Raum rückläufig sind oder kaum vom Fleck kommen. Die Geldhäuser versuchen deshalb ihre Provisionseinnahmen unter anderem durch Gebühren zu steigern.

Die ING Deutschland ließ sich von dem Urteil nicht abbringen und setzte kleinere Preiserhöhungen zum 1. Mai um, wie ein Sprecher sagte. Bei der Deutschen Bank hieß es, im Moment stünden keine größeren Gebührenänderungen an und man warte die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts ab.

Bislang nahmen Banken Änderungen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor und wenn Kunden nicht innerhalb von zwei Monaten widersprachen, galten diese Änderungen als angenommen. Der BGH sieht Kunden dadurch aber unangemessen benachteiligt. Ein offener Punkt ist, ob das Urteil rückwirkend gilt. Dann dürften auf die Banken nicht nur mehr Papierkram zukommen, sondern womöglich auch Rückzahlungen an Kunden. Fraglich ist darüber hinaus, ob die BGH-Entscheidung auch für andere Branchen gilt.

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